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Vorbereitung der Mahnsachen
Bevor Sie mir
eine eMail zusenden, sollten Sie den Sachverhalt notieren, die
Frage(n), die Sie haben, formulieren, ggf. die erforderlichen
Unterlagen zusammentragen (und evtl. einscannen) und sich auch
überlegen, welchen konkreten Auftrag Sie mir erteilen wollen. Ich
möchte Sie auch bitten, schon jetzt die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) zu lesen, die bei Auftragserteilung
Bestandteil des Vertrages werden. Sie finden sie auf der Seite "AGB".
Die
hier angebotene Auskunft bzw. Beratung beschränkt sich nicht zwingend
auf die Beantwortung einer einfachen rechtlichen Frage, auf das
Erstellen eine Rechtsgutachtens, auf die Erstberatung oder auf die
sonstige Rechtsberatung. Nein, bei weitem nicht. Sie ermöglicht mir
auch, daß ich bei Bedarf für Sie nach außen hin, also gegenüber Dritten
tätig werde, z.B. indem ich Ihren Vertragspartner zur Zahlung Ihrer
Rechnung
auffordere, für Sie ein gerichtliches Mahnverfahren durchführe, Sie bei
einer Klage vor Gericht vertrete oder der Bußgeldstelle, die Ihnen eine
Ordnungswidrigkeit vorwirft, erkläre, warum die Messung der
Geschwindigkeit fehlerhaft ist. In Strafverfahren würde ich z.B. mit
der Polizei, dem Staatsanwalt oder dem Gericht Kontakt aufnehmen und
für Sie Stellungnahmen abgeben, Akteneinsicht nehmen etc..
Sollte
sich im Rahmen z.B. der Beratung ergeben, daß Sie möchten, daß ich auf
Ihren Wunsch hin mit Dritten Kontakt aufnehmen soll, bräuchten Sie
keinen anderen Rechtsanwalt zu beauftragen. Wir könnten den bisher
erteilten Auftrag dann auch entsprechend erweitern.
Prüfen Sie
bitte vor dem Versenden einer eMail noch, ob diese mit einer digitalen
Signatur versehen und mit einer 128bit-Verschlüsselung vor dem Einblick
unbefugter Dritter geschützt werden kann. Aktivieren Sie ggf. diese
Sicherheitsfunktionen.
Lesen Sie dazu bitte die Informationen auf der Seite "Sicherheit".
Schicken Sie bitte keinesfalls eine unverschlüsselte eMail, die persönliche Daten enthält!
Ablauf der Auskunftserteilung bzw. Beratung
Sie
schicken mir eine verschlüsselte eMail, die den Sachverhalt und die
Frage(n) enthält, die ich beantworten soll, oder die sonstige
Aufgabenstellung, die der Auftrag umfassen soll.
Nach Eingang Ihrer eMail werde ich unverzüglich prüfen, ob ich in der
Lage bin, die Auskunft zu erteilen oder die Beratung durchzuführen, welche Informationen ich noch benötige und welche Kosten
Ihnen durch meine Tätigkeit entstehen würden. Das Ergebnis teile ich Ihnen per eMail
mit. Bis hierhin sind Ihnen meinerseits keinerlei Kosten entstanden.
Zwischen Ihnen und mir ist bis jetzt noch kein Vertrag zustandegekommen.
Wenn
ich Ihnen mitgeteilt habe, daß ich die Auskunft erteilen bzw. die
Beratung durchführen kann und welche Kosten/Gebühren für Sie entstehen
werden, entscheiden Sie sich, ob Sie mir den Auftrag erteilen möchten
oder nicht. Letzterenfalls käme kein Vertrag zustande. Die
Angelegenheit wäre für Sie erledigt. Ich würde Ihre Daten löschen.
Ihre Mitteilung, daß Sie mir den Auftrag erteilen, läßt den Vertrag zustandekommen.
Verwenden Sie für die Auftragserteilung bitte das entsprechende Formular, das Sie auf der Seite "Download"
finden. Desweiteren benötige ich in jedem Fall auch Ihre persönlichen
Daten, die Sie mir bitte mit dem "Datenblatt zur Erfassung des Mandats"
übermitteln, zur ordnungsgemäßen Abwicklung meiner Dienstleistung.
Sofern ich, dem Auftrag entsprechend, eine Vollmacht von Ihnen brauche,
oder Sie z.B. einen Beratungshilfeantrag ausfüllen müssen, habe ich
Ihnen das im Regelfall bereits in meiner ersten Mail mitgeteilt.
Sämtliche Formulare finden Sie auch auf der Seite "Download".
Nach
§ 9 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) kann ein Rechtsanwalt von
seinem Auftraggeber für die entstandenen und voraussichtlich
entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuß fordern.
Bevor
ich den Auftrag ausführe, werde ich Sie deshalb bitten, die
entstehenden, Ihnen bereits bekannten Gebühren und Auslagen auf mein
Geschäftskonto zu überweisen. Da es leider auch Mandanten gibt, die
wenig Interesse an der Begleichung der anwaltlichen Gebührenrechnungen
zeigen, wenn der Anwalt seine Tätigkeit vollständig erbracht hat, muß
ich leider ohne Ausnahme auf einen angemessenen Vorschuß bestehen.
Nach Zahlungseingang werde ich meine anwaltliche Tätigkeit entsprechend dem Auftrag erfüllen.
Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe
Für Mandanten mit geringem Einkommen besteht unter Umständen die Möglichkeit, die anwaltlichen Gebühren und Auslagen gegenüber der Staatskasse abzurechnen. Für die außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit käme die sog. Beratungshilfe, für die gerichtliche anwaltliche Tätigkeit die sog. Prozeßkostenhilfe in Betracht. Ob ein Mandant die Voraussetzungen für die Beratungs- bzw. Prozeßkostenhilfe erfüllt, muß im Einzelfall geprüft werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Kosten/Gebühren".
In diesen Fällen würde ich meine auftragsgemäße anwaltliche Tätigkeit nach Vorliegen der Antragsunterlagen für die Prozeßkostenhilfe bzw. nach Vorlage eines Beratungshilfescheines ausführen.
Für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe müssen Sie vorher das Formular "Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse" ausfüllen und Ihre Angaben durch Nachweise belegen. Sie bekommen das Formular entweder beim Gericht oder Sie laden es sich aus dem Internet herunter, zu finden z.B. auf der Seite "Download".
Den Beratungshilfeschein erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts. Den dazugehörigen Antrag können Sie sich vorher ebenfalls von der Seite "Download" herunterladen und ausfüllen, bevor Sie zum Gericht gehen. Sie können auch ohne einen solchen Antrag zum Gericht gehen. Dann wird der Rechtspfleger Ihren Antrag aufnehmen. Allerdings sollten Sie in jedem Fall Ihre Angaben über Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse durch Nachweise belegen.
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